Aufgrund der Gesetzeslage – Heilmittelwerbegesetz § 10 – dürfen nur ärztliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Apothekerinnen und Apotheker über verschreibungspflichtige Produkte an Ausstellungsständen informiert werden. In der Folge bitten wir nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit roten Ausweisen, die gelb markierten Firmen zu besuchen. Einen roten Ausweis erhalten ärztliche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Apothekerinnen und Apotheker.
Datenstand: 02.12.2024
Ausstellerverzeichnis Stoma
Informationen werden in Kürze hier veröffentlicht.